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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

 
Stand: Februar 2008, alle Angaben ohne Gewähr.

Geschwindigkeit

Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis)

EUR 50

3 Punkte

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5t überschritten:

Über-
schreitung

Geldbuße in EUR

Punkte

Fahrverbot
in Monaten

in km/h

innerorts

außerorts

innerorts

außerorts

innerorts

außerorts

bis 10

15

10

11 - 15

25

20

16 - 20

35

30

21 - 25

50

40

26 - 30

60

50

• • •

• • •

31 - 40

100

75

• • •

• • •

1

41 - 50

125

100

• • • •

• • •

1

1

51 - 60

175

150

• • • •

• • • •

2

1

61 - 70

300

275

• • • •

• • • •

3

2

über 70

425

375

• • • •

• • • •

3

3

Vorfahrt - Verkehrszeichen

Verstoß

EUR

Punkte

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

50

• • •

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

50

• • •

Stopschild nicht beachtet und dadurch einen
anderen gefährdet

50

• • •

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert

50

• • •

Abstand

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter

EUR

Punkte

Fahrverbot
in Monaten

Bei einer Geschwindigkeit von mehr
als 80 km/h weniger als

5/10 des halben Tachowertes

40

4/10 des halben Tachowertes

50

• •

3/10 des halben Tachowertes

75

• • •

2/10 des halben Tachowertes

100

• • • •

1*

1/10 des halben Tachowertes

125

• • • •

1*

Bei einer Geschwindigkeit von mehr
als 130 km/h weniger als

5/10 des halben Tachowertes

50

• •

4/10 des halben Tachowertes

75

• • •

3/10 des halben Tachowertes

100

• • • •

2/10 des halben Tachowertes

125

• • • •

1

1/10 des halben Tachowertes

150

• • • •

1

* soweit die Geschwindigkeit mehr
als 100 km/h beträgt

Abbiegen

Verstoß

EUR

Punkte

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

40

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

40

• •

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

40

• •

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

50

• •

Autobahn

Verstoß

EUR

Punkte

Fahrverbot
in Monaten

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

- in einer Ein- oder Ausfahrt

50

• • • •

- auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

100

• • • •

- auf durchgehender Fahrbahn

150

• • • •

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

50

• •

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

40

• •

Straftat

Punkte

Freiheitsstrafe
Geldstrafe
Fahrverbot

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

• • • •
• • •

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

Rote Ampel

Verstoß

EUR

Punkte

Fahrverbot
in Monaten

Ampel bei "Rot" überfahren

50

• • •

Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

• • • •

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

125

• • • •

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren

200

• • • •

1

Grünpfeil

Verstoß

EUR

Punkte

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

- vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

50

• • •

- den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet

60

• • •

- den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
* behindert
* gefährdet


60
75


• • •
• • •

Fahrerflucht

Verstoß

Punkte

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

• • • • •

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

• • • • • • •

Fußgängerüberweg

Verstoß

EUR

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

50

• • • •

Überholen

Verstoß

EUR

Punkte

Fahrverbot
in Monaten

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

40

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

40

• •

Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt

50

• • •

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

50

• • •

- und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt

75

• • • •

- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

• • • •

1

Fahrzeugmängel

Verstoß

EUR

Punkte

Fahrzeugmängel

- Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

• • •

- oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

• • •

- Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Lenkung, Bremsen, Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

50

• • •

- oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

• • •

Radfahrerverstöße (alle ohne Punkte)

Verstoß

EUR

generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer

10

einzelne Verstöße

- Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung

10

- Rechtsbleiben beim Linksabbiegen

10

- Absteigen beim indirekten Linksabbiegen

10

- Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung

10

- Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen

10

- Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg

10

- Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)

10

  - die oben genannten Verstöße jeweils mit Behinderung

15

  - die oben genannten Verstöße jeweils mit Gefährdung

20

  - die oben genannten Verstöße jeweils mit Sachbeschädigung

25

- Fahren entgegen der Einbahnstraße

15

- Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung

15

  -die oben genannten Verstöße jeweils mit Behinderung

20

  -die oben genannten Verstöße jeweils mit Gefährdung

25

  -die oben genannten Verstöße jeweils mit Sachbeschädigung

30

Sonstige Verkehrsverstöße

Verstoß

EUR

Punkte

Nicht weit genug rechts gefahren:

- bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

40

• •

- auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

40

Sonntagsfahrverbot für LKW:

- Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

40

- Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet

200

Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums

40

Kurzzeitkennzeichen:

- Nichtvornahme der Eintragung in den Schein

10

- Inbetriebnahme nach dem Ablaufdatum

50

• • •

Verstöße gegen Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf Beifahrerplätzen mit Airbag

- Nichtkennzeichnung

5

- falsche Anbringung des Kindersitzes

25

Rechtswidriges Benutzen der Busspur:

15

- bei Behinderung

35

- bei Begehung durch Radfahrer

10

Sicherheitsbeeinträchtigende mangelnde Ladungssicherung

35

Alkohol

Alkoholgehalt im Blut

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

wenn es zu einem Unfall kommt

ab 0,3 ‰
Alkohol zeigt Wirkung

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

ab 0,5 ‰
doppeltes Unfallrisiko

• • • •
Gelbuße
(bis EUR 1.500,-)
Fahrverbot
(bis 3 Monate)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an die Unfallopfer

ab 0,8 ‰
vierfaches Unfallrisiko

• • • •
Geldbuße
(bis EUR 3.000,-)
Fahrverbot
(bis 3 Monate)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an die Unfallopfer

ab 1,1 ‰
über
zehnfaches Unfallrisiko

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• • • •
• • •
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an die Unfallopfer

Handyverbot

Verstoß

EUR

Punkte

Missachtung des Verbots zur Benutzung von Handys während der Fahrt:

 

- als Kraftfahrzeugführer

40

- als Radfahrer

25