Unfallquote gesenkt
- Skeptiker überzeugt -
wissenschaftlich belegt
Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am 'begleitetes Fahren ab 17' erfüllt werden:
- Mindestalter für die Teilnahme am Modellversuch ist 17 Jahre
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
- zur Teilnahme am begleiteten Fahren und
- zu den Begleitpersonen
- Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind
- Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
- hierbei muss bei den Führerscheinstellen (erhält man in der Fahrschule) ein Antrag auf Teilnahme
am Modellversuch gestellt werden
- Erwerb der Führerscheinklasse B sowie BE möglich
- Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung:
- Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
- Beginn der Probezeit 2 Jahre
- Beginn des begleiteten Fahrens
- Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer
- die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind mitzuführen
- es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands
- Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)
- 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung
- Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt:
- Widerruf der Fahrerlaubnis
- 50 € Bußgeld
- 1 Punkt-Eintrag im Verkehrszentralregister
Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
- Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins
- Die "begleitende Person" muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
- Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert
- Aufgaben der Begleiter:
- der Führerschein muss mitgeführt werden
- die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
- sie sind kein FAHRLEHRER, denn das was Fahrlehrer können, können auch wirklich nur Fahrlehrer!
- sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
- sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
- sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
- sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
- sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
- sie vermitteln Sicherheit
Stand 03/2008 Alle Angaben ohne Gewähr.