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Unfallquote gesenkt - Skeptiker überzeugt - wissenschaftlich belegt


Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am 'begleitetes Fahren ab 17' erfüllt werden:

- Mindestalter für die Teilnahme am Modellversuch ist 17 Jahre

- Zustimmung der Erziehungsberechtigten:

- Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind

- Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:

- Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung:

- Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

- 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung

- Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt:

- Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins

- Die "begleitende Person" muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert

- Aufgaben der Begleiter:

 

Stand 03/2008 Alle Angaben ohne Gewähr.