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nun gilt das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger am Steuer bis zum
vollendetem 21. Lebensjahr, beziehungsweise bis zum Ende der Probezeit.


Beispiele:


Denk dran,
solltest Du auch "nur" mit einer Fahne erwischt werden,
zum Beispiel mit 0,1 Promille, dann:
  - zahlst Du 125.-€ Strafe und Du bekommst 2 Punkte ( ! )
  - musst Du zu einem Aufbauseminar weil es sich um ein Alkohol-Delikt handelt

Stand 03/2008 Alle Angaben ohne Gewähr.

Das ist echt interessant:

Besuche die TÜV SÜD Bar und teste was Alkohol für eine Wirkung haben kann.

Mit freundlicher Genehmigung von www.tuev-sued.de