
nun gilt das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger am Steuer bis zum
vollendetem 21. Lebensjahr, beziehungsweise bis zum Ende der Probezeit.
Beispiele:
Denk dran,
solltest Du auch "nur" mit einer Fahne erwischt werden,
zum Beispiel mit 0,1 Promille, dann:
- zahlst Du 125.-€ Strafe und Du bekommst 2 Punkte ( ! )
- musst Du zu einem Aufbauseminar weil es sich um ein Alkohol-Delikt handelt
Stand 03/2008 Alle Angaben ohne Gewähr.

Besuche die TÜV SÜD Bar und teste was Alkohol für eine Wirkung haben kann.
Mit freundlicher Genehmigung von www.tuev-sued.de

