Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
- 2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit
(bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
- 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
- 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Eintragungen und Punktstände werden nach Ablauf der Tilgungsfristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. In der befindliche Eintragungen und Punktstände werden nicht mehr in Auskünfte an Behörden einbezogen.
Punktsystem - Punkteabbau
Hast Du Punkte in Flensburg?
Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen kannst Du bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
Stand 03/2008 Alle Angaben ohne Gewähr.